Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 22 Ca 1730/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 22 Ca 1730/05
Gerade weil im Arbeitsvertrag die Weihnachtsgratifikation als freiwillige Gratifikation ausgewiesen und ausdrücklich erklärt wird, dass aus deren Zahlung kein Anspruch hergeleitet werden könne, konnte der Kläger auch nicht darauf vertrauen, dass auch im Jahr 2004 eine Weihnachtsgratifikation gezahlt werde (vgl. BAG, U. v. 05.06.1996, AZ.: 10 AZR 883/95 , in AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation).